Ihr müsst mind. 20h/Monat erreichen, um gefördert zu werden. Das heißt auch, dass nicht alle Mitarbeitenden förderfähig sein werden.
- Die Stunden in den Bereichen, die unregelmäßig stattfinden, also Lager/, deren Planung, bestimmte Stammesämter; zählt ihr über’s Jahr und rechnet sie durch zwölf herunter. Ferien oder andere Ausfälle werden rechnerisch vernachlässigt.
- Veranstaltungen als reine Teilnehmende (außer Weiterbildungen/Tagungen) sind nicht anrechenbar
- Rundet auf Ganzzahl oder ,5
- Einzelne Tätigkeiten können nur aufgeteilt, aber nicht doppelt angerechnet werden.
Beispiel
- Gruppenstunden pro Monat: 2×1,5h = 4h
- Vorbereitung = 4h
- Veranstaltungen organisieren als Truppleitung (TL) / Truppmitarbeiter mit Planungsaufgaben
LaLa 6h, Stadtspiel 4h, Weihnachtsfeier 2h /12 = 1h - Mitgestaltete Veranstaltungen, Lager; Lagertage werden mit 12 – max. 16h berechnet:
PfiLa 3 Tage a 12h, Standbetreuung Gemeindefest 5h, Georgstag 7h = 48h / 12 = 4h - Allgemeine Mitarbeit im Stamm:
Holz gehackt 2h, Aufräumaktion 4h, = 0,5h - Gremienarbeit im Stamm/Land:
5 Stammesräte (StaR) a 3h, Anträge geschrieben 2h, Landesversammlung (LV) 2 Tage a 12h = 31 / 12 = 2,5h - Materialwartung:
ø - Schulung:
JuLeiCa-Weiterbildung 8h, Blauer Kurs VCP SN 28h = 36 / 12 = 3h - Vernetzung:
Besuch bei Stamm XY 6h, Stammesstufenkonferenz 10h = 1,5h - Verwaltung:
ø - Mitarbeit Land:
Für den Landesrat (LR) gekocht 12h = 1h - Eigene Bereiche:
Beauftragung, Artikel für Gemeindeblatt schreiben, … - Summe 22,5h – Förderfähig